"Das Arbeitsrecht ist nicht geschlechtsneutral"
Law Clinic berät bundesweit aus feministischer Perspektive
Gespräch mit Lilian van Rey*, Oktober 2026
Law Clinics sind praxisorientierte Beratungsstellen an Universitäten, in denen Jurastudierende unter Anleitung erfahrener Anwält:innen unentgeltliche Rechtsberatung für bedürftige oder sozial benachteiligte Personen anbieten. Das Konzept stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und verbindet juristische Theorie mit Praxiserfahrung. Gerhard Klas hat mit einer Gründerin der Feminist Law Clinic gesprochen, die auch zum Arbeitsrecht berät.
Die Feminist Law Clinic (FLC) ist in kürzester Zeit zu einem Erfolgsmodell geworden. Anfang 2025 hat die FLC ihre erste Beratung in Köln durchgeführt, mittlerweile gibt es die FLC-Beratung in rund dreißig Städten. Wie ist die FLC entstanden?
Wir drei Gründerinnen haben Jura studiert und zusammen in einer WG gewohnt. Immer wieder kamen Freundinnen, vor allem Frauen und queere Menschen, mit Fragen zu Catcalling, also verbaler sexueller Belästigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, sexualisierter Gewalt oder Unterhaltsfragen zu uns. Wir mussten feststellen: Das waren Themen, die kamen in unserem Studium nicht vor, auch nicht im Referendariat. Das fanden wir paradox. Wir lernen zwar etwas über brutale Mordfälle, die im Alltag die Ausnahme sind, nicht aber ob zum Beispiel Catcalling strafbar ist, mit dem viele Frauen täglich konfrontiert sind.
Also haben wir gesagt: Wir müssen selbst tätig werden. Im Dezember 2024 haben wir mit einem kleinen Team unser erstes Ausbildungswochenende zum Unterhalts-, Selbstbestimmungs- und Sexualstrafrecht organisiert. Es stieß auf großes Interesse: Rund 400 Menschen nahmen teil, viele davon online, und absolvierten am Ende einen Test.
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen in Deutschland Law Clinics nur in Gebieten beraten, in denen sie geschult wurden, und jede Beratung wird von Anwält:innen durch Supervision begleitet. So übernahmen im Februar 2025 die ersten Rechtsberater:innen Fälle.
Inzwischen gibt es dreißig Ortsgruppen in ganz Deutschland mit offenen Sprechstunden als niedrigschwelliges Angebot. Weitere Rechtsgebiete kamen in der Beratung hinzu. Es kommen vor allem Betroffene, die davor zurückscheuen, zu einer Anwältin zu gehen, weil sie Kosten fürchten und generell unsicher sind, ob ihre Fragen juristisch relevant sind.
"Feministisches Arbeitsrecht" ist ein Bereich der FLC-Beratung. Was ist darunter zu verstehen?
Arbeitsrecht ist wie viele Rechtsgebiete historisch nicht geschlechtsneutral entstanden. Es wurde in einer Zeit geschrieben, in der der typische Arbeitnehmer ein Mann in Vollzeit war und die Care-Arbeit selbstverständlich bei der Frau zu Hause lag. Genau dieses Bild steckt bis heute in vielen Regelungen.
Feministisches Arbeitsrecht zeigt auf, wo die Gesetzeslage noch nicht geschlechtergerecht ist, wie etwa bei der Teilzeitfalle oder den Rechten von Eltern, die schlicht nicht so ausgestaltet sind, dass Frauen und queere Menschen dieselben Rechte hätten.
Es zeigt zugleich, wie man mit bestimmten Instrumenten im Arbeitsleben dennoch Gerechtigkeit erreichen kann und macht immer wieder auf die Missstände aufmerksam – also auf das, was noch fehlt und nicht geregelt ist. So wäre etwa Eltern sehr geholfen, wenn sie einen Anspruch auf Homeoffice hätten, damit Kinderbetreuung zuverlässiger organisiert werden kann.
Wie viele Beratungsfälle betreffen das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist erst im Laufe des Jahres 2025 dazugekommen. Ursprünglich hatten wir es nicht im Repertoire, aber die Anfragen häuften sich, auch wenn es nicht so viele waren wie etwa zu Unterhaltsfragen: Ich bin auf der Arbeit diskriminiert worden, was sind meine Rechte? Daraufhin haben wir mit Anwält:innen gesprochen, die in der Praxis sehr aktiv sind, und haben gemeinsam Vorlesungen und Workshops entwickelt. Ich halte die kleinere Anzahl der Anfragen für ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass es hier mehr Beratungsstellen gibt, auch bei den Gewerkschaften. Wir sind hier ein Angebot unter mehreren.
Welche Fälle kommen konkret vor?
Typisch sind Menschen, denen gekündigt wurde, zum Beispiel Arbeitnehmer:innen, die von Mobbing betroffen waren und die sich dagegen gewehrt haben. Oft sagen sie: Ich habe das Gefühl, zu Unrecht gekündigt worden zu sein. Dann prüfen wir zügig die Möglichkeiten, und ganz oft kommt die Kündigungsschutzklage ins Spiel.
Feministisches Arbeitsrecht zeigt auf, wo die Gesetzeslage noch nicht geschlechtergerecht ist.
Sehr häufig geht es auch um Eltern: Menschen in Elternzeit, die Angst haben, nicht auf dieselbe Stelle oder mit demselben Stundenumfang zurückkehren zu können. Oder die wissen wollen, ob sie im zweiten Jahr der Elternzeit in Teilzeit arbeiten dürfen.
Wo stoßt ihr an Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens?
Ein konkretes Beispiel ist die extrem kurze Frist für die Kündigungsschutzklage: nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Das ist eine riesige Herausforderung. Erst schaut man sich die Kündigung an und denkt: Oh, das ist schlecht, was mache ich jetzt?
Vor allem Betroffene, die weder Mitglied einer Gewerkschaft sind noch Grundkenntnisse im Arbeitsrecht haben, müssen sich dann erst einmal informieren, eine Beratungsstelle finden oder den Mut aufbringen, Anwält:innen zu konsultieren. Da sie in der Regel nicht wissen, welche Rechte sie überhaupt haben, kommt es häufiger vor, dass sie ihre Arbeit verlieren.
Ein weiteres Beispiel ist der Auskunftsanspruch zu Gehältern nach dem Entgelttransparenzgesetz: Die Idee ist super, aber der Anspruch greift erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten. Somit fallen kleinere Betriebe da komplett raus. Dazu müssen die betroffenen Frauen mindestens sechs männliche Kollegen mit einer vergleichbaren Tätigkeit identifizieren, die mehr verdienen. Viele Auskunftsansprüche stoßen in der Praxis deshalb auf schwer überwindbare Hürden. Da müsste dringend nachgeschärft werden.
Kommt es in der Praxis häufig zu Überschneidungen von arbeitsrechtlichen Fragen und solchen, die das Sexualstrafrecht betreffen?
Auf jeden Fall. Etwa bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dann greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Entschädigungsansprüche gegen den Arbeitgeber vorsieht. Der Übergang der Rechtsgebiete ist dabei fließend. So ist es möglich, dass Betroffene beide Wege gehen: Strafanzeige erstatten und ihre Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend machen. In beiden Fällen stehen wir beratend zur Seite.
Versteht sich die FLC auch als politische Plattform?
In der Beratung lernen wir, an welchen Gesetzeslücken Betroffene scheitern und zeigen sie auf, zum Beispiel mit der Petition für "Nur 'Ja' heißt 'Ja'". Zudem informieren wir auch auf unserem Blog über Missstände.
Wenn uns bei den Beratungen wiederholt etwas auffällt, recherchieren wir, was sich ändern müsste. Klar ist: Im Grundgesetz ist die Gleichstellung von Mann und Frau verankert. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Grundsatz in jedem Rechtsgebiet konsequent umgesetzt wird.
Es ist schon bedenklich, dass heutzutage die Verteidigung von Grundrechten zu einer Angelegenheit des politischen Engagements geworden und die Anwendung von Grundrechten nicht mehr selbstverständlich ist.
Kooperiert ihr mit Gewerkschaften?
Formal noch nicht, denn Gewerkschaften sind gut organisierte Institutionen. Wir haben uns aus einer studentischen Lebensrealität heraus entwickelt. Daher haben wir zunächst unsere eigene Struktur aufgebaut. Aber da die Wartezeiten bei unseren Beratungen sehr lang sind, weisen wir zumindest bei arbeitsrechtlichen Fragen auch auf die Rechtsberatung der Gewerkschaften hin. Eine konkretere Zusammenarbeit könnten wir uns in Zukunft gut vorstellen.
Erstes Ausbildungsseminar im Dezember 2024 in Köln. "Bei der FLC können auch Männer mitmachen", sagt Lilian van Rey. | Foto: Nele Schnüll
Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt fördert jetzt eure zweisemestrige Ausbildungsreihe zur Rechtsberatung. Was ist da neu?
Die Themen variieren wir immer ein wenig in Rücksprache mit den Dozierenden. So ist auch das Beratungsangebot zum Arbeitsrecht entstanden. Derzeit liegt der Fokus unserer zwei Vorlesungen im Arbeitsrecht auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Entgeltgleichheit, dem Mutterschutz und der Elternzeit.
Wo sich Anfragen häufen, bauen wir mehr Praxis ein; bei uns sind das vor allem Fragen rund um Elternzeit. Und die Ausbildung endet nicht mit dem Test: Kommt ein neues Gesetz hinzu, bieten wir Schulungen an.
Welche langfristigen Ziele verfolgt ihr – und welche strukturellen Veränderungen im Arbeitsrecht wünscht ihr euch?
Unser Ziel ist, dass feministisches Recht kein Nischenthema bleibt. Es ist wichtig, dass es als geltende Praxis in den Gerichten und in jeder Personalabteilung umgesetzt wird. Beim feministischen Arbeitsrecht wollen wir am Ball bleiben und weiterhin auf Lücken aufmerksam machen, etwa darauf, wie Deutschland die europäische Entgelttransparenz-Richtlinie umsetzt, durch die sich die Situation für Betroffene verbessern könnte.
Und ganz konkret: Möglichst viele Menschen unterstützen bei Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit und mehr ehrenamtliche Rechtsberater:innen ausbilden, die das dann in die Welt hinaustragen.
Aktuell hat die Feminist Law Clinic 450 aktive Rechtsberater:innen. Aber es gibt noch viel mehr Bedarf: Gerade mussten wir bis Ende des Jahres einen Aufnahmestopp für neue Anfragen beschließen, weil es einfach zu viele gibt.
* Lilian van Rey, geboren 2001 in Aachen. Jurastudium in Köln und Paris. "Für das Jurastudium habe ich mich entschieden, weil ich dachte, ich könnte so mehr Gerechtigkeit in die Welt bringen. Dann habe ich gemerkt, dass das gar nicht unbedingt das Ziel des Jurastudiums ist. Dank der Feminist Law Clinic hat das dann doch noch ein Stück weit funktioniert."
Link zur Feminist Law Clinic: www.feministlawclinic.de
Radiobeitrag SWR vom 22. Mai 2025: "Feminist Law Clinic - Kostenlose und feministische Rechtsberatung": www.swr.de
Fernsehbeitrag WDR, Frau TV vom 12. März 2026: "Feminist Law Clinic: Rechtsberatung für Frauen": www.ardmediathek.de
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