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Transparenz

Struktur und Finanzierung unserer Stiftung

Wir unterstützen die "Initiative Transparente Zivilgesellschaft". Deshalb legen wir zentrale Informationen über unsere Stiftung über das Internet offen.

Selbstverpflichtung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt im Wortlaut, (PDF, 1,1 MB)

Wenn Sie Fragen zu unserer Stiftung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt SbR
Paulsenstr. 55/56
12163 Berlin

Der Sitz der Stiftung ist Berlin.

Gründungsdatum: 27. November 1990.

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt ist nach dem letzten ihr zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin (Steuernummer 27/641/03145) vom 7. Dezember 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung dient.

Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, und für Zustiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Aktueller Freistellungsbescheid (PDF, 327 KB)

Organe der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt sind der Vorstand und das Kuratorium.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung, führt ihre Geschäfte und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Stiftungsorgane. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, wobei der oder die Vorsitzende und im Verhinderungsfalle der oder die stellvertretende Vorsitzende jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt sind.

Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Es hat insbesondere darüber zu wachen, dass der Vorstand die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes betreibt. Es kann zu diesem Zweck vom Vorstand jederzeit Auskunft verlangen. Das Kuratorium stellt Richtlinien für die Tätigkeit der Stiftung auf. Das Kuratorium wählt die Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht auf Lebenszeit ernannt sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Satzung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt

Aktuelle personelle Zusammensetzung des Vorstands und des Kuratoriums: 

Aktueller Jahresbericht 2022, Seite 2: Zusammensetzung der Stiftungsorgane (PDF, 3,5 MB)

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt beschäftigt eine berufliche Mitarbeiterin in Teilzeit.

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Der Stifter und die Zustifterinnen und Zustifter sind natürliche Personen.

Sie verwaltet treuhänderisch die Stiftung Menschenwürde und Kommunikation in der Arbeitswelt.

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und im Netzwerk Wandelstiften.

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt erhält keine Zuwendungen (einschließlich Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden) von juristischen Personen.

 


Mehr Informationen zur "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" unter:

 

transparente zivilgesellschaft