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Wie wir fördern

Bedingungen und Verfahren: Gut zu wissen

Sie möchten ein Vorhaben teilweise oder ganz über die Stiftung finanzieren? Dann lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch. Sollte Ihr Vorhaben zu unserer Stiftung passen, freuen wir uns auf Ihren Förderantrag. Benutzen Sie dafür bitte unser Formular "Förderantrag" in der aktuellen Fassung. Kontaktieren Sie gerne vorab unser Stiftungsbüro.

Die Stiftung fördert Vorhaben, die den satzungsmäßigen Zweck der Stiftung nach § 2 der Stiftungssatzung erfüllen. 

Projekte der Stiftung müssen einen inhaltlichen Bezug zur Arbeitswelt haben, der Förderung der Menschenwürde dienen und auf die Herstellung von Öffentlichkeit zielen. Dazu mehr unter: "Wofür wir stehen".

Hinweise zu unseren Fördermaßstäben und Förderschwerpunkten erfahren Sie unter "Was wir fördern".

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir fördern einzelne Projekte maximal drei Mal. Ausnahmen sind möglich, wenn die Projekte nur einen geringen Förderbedarf haben. 

Mit dem Förderantrag erklären Sie verbindlich, dass

  • Ihre Angaben im Projektantrag vollständig und richtig sind,
  • Sie davon Kenntnis haben, dass wir uns vorbehalten, bewilligte Fördermittel nicht auszuzahlen und bereits ausgezahlte Mittel teilweise oder vollständig zurückzuverlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Angaben in dem Antrag unvollständig oder falsch sind,
  • Sie in Ihren Publikationen und auf Ihrer Website an geeigneter Stelle einen Hinweis über unsere Förderung mit unserem Logo oder Banner und einem Link zur Website der Stiftung veröffentlichen,
  • Sie damit einverstanden sind, dass wir Ihr Projekt in unsere Projektliste aufnehmen, in unserem Jahresbericht und auf unserer Website auf die Förderung hinweisen und zu Ihren Websites (Projektträger und gefördertes Projekt) verlinken,
  • Sie bereit sind, der Stiftung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel vorzulegen. Einzelheiten finden Sie unter: "Verwendungsnachweis".

Die Förderhöchstgrenze liegt bei 10.000 Euro. Bei Filmprojekten sind es 5.000 Euro.

Der Höchstbetrag wird allerdings selten bewilligt. In der Regel liegt die Förderung deutlich darunter.

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Höchstgrenze auch überschritten werden. Dann muss neben dem Vorstand auch die oder der Vorsitzende des Kuratoriums dem Antrag zustimmen.

Ihren Antrag mit den Anlagen reichen Sie bitte in sechsfacher Ausfertigung per Post und zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail ein.

Anträge müssen spätestens 7 Tage, manchmal auch 11 Tage, vor einer Vorstandsitzung im Stiftungsbüro eingegangen sein, damit der Vorstand noch in dieser Sitzung über die Förderung beschließen kann. Später eingehende Anträge werden erst in der folgenden Sitzung behandelt. 

Wir beantworten Ihren Antrag spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Vorstandssitzung.

Wenn Ihr Projektantrag bewilligt wurde, bekommen Sie eine E-Mail mit Informationen, darunter auch zur Höhe des Förderbetrags.

Leider kann die Stiftung häufig nur einen Teil der beantragten Förderung bereitstellen.

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Projekt vorfinanzieren und nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, das heißt einen Projektbericht mit einer Abrechnung samt Belegen, einreichen. Danach überweisen wir die bewilligten Mittel auf das im Projektantrag angegebene Konto. 

Wenn Sie das Projekt nicht vorfinanzieren können, ist eine Vorauszahlung, auch in Raten, möglich. In diesem Fall verständigen Sie sich bitte mit unserem Stiftungsbüro darüber, wann und in welchen Umfang Sie die bewilligten Mittel benötigen. Gegebenenfalls bitten wir Sie dann um eine Zwischenabrechnung.

Das Stiftungsbüro wird Ihnen aber nicht den gesamten Förderbetrag vorab überweisen. Eine letzte Rate zahlen wir immer erst aus, nachdem uns der Verwendungsnachweis vollständig vorliegt.

Die nächsten Sitzungen, in denen der Vorstand über Förderanträge beschließt, sind am

  • 15. Januar 2026 (Antragseingang bis 08. Januar 2026, 10 Uhr)
  • 02. März 2026 (Antragseingang bis 23. Februar 2026, 10 Uhr)


Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Christine Ziegler in unserem Stiftungsbüro. Sie erreichen sie zu den Bürozeiten über unsere Telefonnummer (030) 82097328 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..