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Spenden

So unterstützen Sie unsere Projektförderung

Mit einer Spende oder Zuwendung unterstützen Sie Aktivitäten und Projekte für eine menschenwürdige Arbeitswelt.

  • Spenden wirken unmittelbar. Sie fließen direkt in die laufende Fördertätigkeit. Sie werden zeitnah und zweckgebunden verwendet. Eine besondere Form der Unterstützung sind Anlassspenden – etwa zu Geburtstagen, Jubiläen oder anderen persönlichen Anlässen. Wer auf Geschenke verzichtet und stattdessen um eine Spende bittet, setzt ein sichtbares Zeichen der Unterstützung im Bekannten- und Freundeskreis.

  • Zuwendungen ins Verbrauchsvermögen wirken doppelt. Sie müssen nicht zeitnah verwendet werden. Wie eine Zustiftung erwirtschaften sie regelmäßige Erträge für die Projektförderung – zugleich kann der zugewendete Betrag wie bei einer Spende für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Eine solche Zuwendung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie einen höheren Betrag, etwa 1.000 Euro und mehr, spenden möchten.

Wollen Sie die Arbeit der Stiftung "auf ewig" unterstützen, kommt für Sie möglicherweise eine Zustiftung in Betracht.

Spendenbescheinigungen verschicken wir im Februar des folgenden Jahres. Brauchen Sie Ihre Bescheinigung früher, dann wenden Sie sich bitte an unser Stiftungsbüro.

Ja, Spenden und Zuwendungen für die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt werden steuerlich gefördert, egal ob für die Projektförderung oder für die Stärkung des Verbrauchsvermögens.

Spenden und Zuwendungen können Sie jährlich bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben in Abzug bringen (siehe § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen zugrunde gelegt, wenn die Ehepartner:innen steuerlich gemeinsam veranlagt werden.

Spenden oder Zuwendungen, die in einem Jahr den abziehbaren Höchstbetrag von 20 Prozent überschreiten oder die bei der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden können, können Sie unbegrenzt und ohne zeitliche Befristung in die Folgejahre übertragen (siehe § 10b Abs. 1 Satz 9 Einkommensteuergesetz). So kommt es dann später zur Steuerermäßigung.

Einfach und sicher geht es über das untenstehende Online-Tool oder durch eine Überweisung auf unser Konto bei der GLS Gemeinschaftsbank

IBAN DE82 4306 0967 8030 9120 00
BIC GENODEM1GLS (für Überweisungen aus dem Ausland).

Beim Verwendungszweck wählen Sie bitte "Spende Projektförderung" oder "Zuwendung Verbrauchsvermögen".

Für eine Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre Anschrift. 

 

Sicher Spenden: Ihre Daten werden ausschließlich über eine verschlüsselte SSL-Internet-Verbindung (Secure Socket Layer) übertragen.

Unser Spendenkonto: IBAN DE82 4306 0967 8030 9120 00 | BIC GENODEM1GLS (für Überweisungen aus dem Ausland)
Beim Verwendungszweck wählen Sie bitte: "Spende Projektförderung" oder "Zuwendung Verbrauchsvermögen". Vielen Dank!

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Frank Steger. Sie erreichen ihn über unser Stiftungsbüro, Telefon (030) 82097328 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..