Verwendungsnachweis

Projektbericht und Abrechnung: Worauf Sie achten müssen

Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, benötigen wir über die Verwendung der Mittel, die Sie für Ihr Projekt von uns erhalten haben, einen Verwendungsnachweis. Zum Verwendungsnachweis gehören ein Projektbericht und die Abrechnung der Mittel mit den Belegen. Benutzen Sie dafür bitte unsere Formulare "Projektbericht" und "Belegübersicht".

Projektabschluss

Den Verwendungsnachweis mit dem Projektbericht und der Abrechnung müssen Sie spätestens zwei Monate, nachdem das Projekt abgeschlossen ist, bei unserem Stiftungsbüro einreichen.

Projektbericht

Wie ist das Projekt gelaufen? Was sind die Ergebnisse? Welche Erfolge gab es, welche Schwierigkeiten? Bitte betreiben Sie keine Schönfärberei. Hinweise auf Fehler und Misserfolge können für die Entwicklung Ihrer Arbeit und unserer Förderung hilfreich sein.

Benutzen Sie für den Projektbericht bitte unsere Vorlage.

Reichen Sie den Projektbericht per Post und zusätzlich als PDF-Datei über E-Mail ein. Publikationen oder Medien, die im Rahmen Ihres Projekts erstellt wurden, legen Sie bitte dem Bericht bei. Wir freuen uns auch über Bilder.

Abrechnung

Was wurde wofür ausgegeben? Gab es Abweichungen gegenüber Ihrem Finanzierungsplan? Benutzen Sie für Ihre Abrechnung bitte unsere Belegübersicht. Unterscheiden Sie gegegebenfalls nach Kostenarten wie Sachkosten und Personalkosten.

Belege

  • Erstattet werden nur Ausgaben gegen Belege, die im Original eingereicht werden. Die Originalbelege verbleiben bei der Stiftung.
  • Die Belege müssen einen identifizierbaren Empfänger/Rechnungssteller (Firma, Vor- und Nachname, Adresse) enthalten und den Inhalt des Kaufs oder der Leistung ausweisen.
  • Die Belege müssen datiert und entsprechend der Belegübersicht nummeriert sein.
  • Kleinbelege sind auf A4-Blätter zu kleben. Wenn die Beträge auf den Belegen nicht zweifelsfrei erkennbar sind, sind die Beträge anbei zu notieren.
  • Bei Belegen in Fremdwährung sind die Beträge in Euro auszuweisen.

Vorbehalt

Die Stiftung behält sich vor, bewilligte Fördermittel nicht auszuzahlen und bereits ausgezahlte Mittel teilweise oder vollständig zurückzuverlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Angaben im Projektbericht oder in der Abrechnung unvollständig oder falsch sind.



Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Christine Ziegler in unserem Stiftungsbüro. Sie erreichen sie zu den Bürozeiten über unsere Telefonnummer (0 30) 8 20 97-3 28 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.