Vererben

So tun Sie mit Ihrem Erbe etwas Gutes

Immer mehr Menschen wollen mit einem Teil ihres Erbes einen guten Zweck unterstützen. Wie das geht, zeigt die Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum".

Das sind Sie die Tipps der Initiative:

  • Wer im Todesfall erbt, das regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehe- und eingetragene Lebenspartner.
  • Nur ein Testament oder Erbvertrag setzt diese Regelung außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltungsfreiheit.
  • Wer eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte, muss dies mit einem Testament regeln oder einen Erbvertrag aufsetzen lassen.

Wer zum Erben bestimmt wird, der übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg.

  • Zettel, Stift und das Einhalten nur weniger Formvorschriften – mehr braucht es nicht, um ein Testament aufzusetzen. Es muss komplett handgeschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Änderungen, Nachträge und Widerrufe sind jederzeit möglich. Wer komplexe Regelungen treffen möchte, sucht sich besser fachkundigen Rat bei einem Anwalt oder Notar.
  • Wie Sie ein Testament verfassen, erfahren Sie hier: Empfehlungen der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ Download, PDF, 122 KB.
  • Ein Testament muss nicht notariell beurkundet werden. Wichtig: Richtig aufbewahrt ist ein Testament dort, wo es sicher und schnell gefunden wird. Ratsam ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Jeder kann mit einem Testament frei über die Aufteilung seines Vermögens bestimmen. Das Gesetz garantiert Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, also auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe. Der Rat: Das offene Gespräch über Ihren letzten Willen gibt Ihren Angehörigen Sicherheit und hilft, dass alle zufrieden sind.

  • Denken Sie in aller Ruhe darüber nach, was Ihnen im Leben wichtig war – und was Sie folglich in Zukunft unterstützen möchten.
  • Wichtig ist zu prüfen, ob die jeweilige Organisation transparent arbeitet und das Geld gewissenhaft einsetzt. Ein genauer Blick zum Beispiel in den Jahresbericht sollte Sicherheit geben, ob das Erbe in gute Hände gelangt. Auch ein persönliches Gespräch vermittelt einen guten Eindruck.

Auch wenn das Vermögen nicht groß ist, lässt sich mit einem Testament Gutes bewirken. Schon 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit gemeinnütziger Organisationen wirkungsvoll und nachhaltig.

Wichtig für alle, die keine Angehörigen haben: Als Erben kümmern sich gemeinnützige Organisationen nach vorhergehender Absprache auch um die Wohnungsauflösung, Bestattung und die Grabpflege – respektvoll, ganz nach den individuellen Wünschen.

Schon zu Lebzeiten können Sie Teile Ihres Vermögens an eine gemeinnützige Organisation verschenken, sie in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein.

Auch bei Testamenten und Schenkungen sind Organisationen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.

 

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Frank Steger. Sie erreichen ihn über unser Stiftungsbüro, Telefon (0 30) 8 20 97-3 28, oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.