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Ausstellungsplakat "Erziehung durch Arbeit. Asoziale als Staatsfeinde in der DDR."
Plakat zur Ausstellung "Erziehung durch Arbeit" | © exhibeo e. V.

"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen"

Der Kampf gegen "Asoziale" in der DDR

Enrico Wiesner, April 2026

Bis Ende April läuft eine Ausstellung in Berlin, die an ein verdrängtes Kapitel der DDR-Geschichte erinnert: die systematische Verfolgung und Stigmatisierung von Menschen, die von den Behörden als "asozial" abgestempelt wurden. Im Februar fand zum Auftakt eine Veranstaltung statt, an der auch zahlreiche Zeitzeugen teilnahmen.

Einer ist Thomas Pflug. Der Diplom-Ingenieur hatte 1977 einen Ausreiseantrag gestellt, wollte mit seiner Familie die DDR verlassen. Er kündigte seine Stelle im Kombinat TAKRAF in Leipzig, plante vorübergehend von Ersparnissen zu leben, erzählt er. Als Schöffe am Leipziger Familiengericht kannte er den Paragrafen 249 im Strafgesetzbuch der DDR und glaubte trotzdem, dass ihm nichts passieren würde.

43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Schließlich unterschrieb er ein erzwungenes Geständnis – aus Angst um seine Frau. Wegen "asozialen Verhaltens" und "Staatsverleumdung" landete er im Gefängnis. Neun Monate später wurde er von der Bundesrepublik freigekauft. Heute sagt er mit einem leisen Lächeln: "Ich bin ein Ossi, ein Asi und ein Wessi." Ein erstaunlich versöhnliches Fazit über Zwang, Stigma und Neubeginn.

Ein Viertel der Gefangenen saß wegen Verstößen gegen § 249 in Haft

Um zu verstehen, was der "Asozialenparagraf" bedeutete, muss man sich seine Formulierung ansehen. Wer sich aus "Arbeitsscheu" einer geregelten Arbeit entzog oder die "öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigte", konnte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Es war ein klassischer Gummiparagraf: universell einsetzbar gegen alle, die dem Regime suspekt erschienen und denen man auf anderem Wege nicht beikommen konnte.

Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, [..] wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. 

Zum Ende der DDR saß ein Viertel aller Gefangenen des Landes aufgrund dieses Paragrafen in Haft, wie die ehemalige Bürgerrechtlerin und heutige Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke bei der Eröffnung betonte. Viele mussten Zwangsarbeit leisten.

Wer waren die Betroffenen? Kuratorin Eva Fuchslocher und ihr Mitkurator, der Historiker Michael Schäbitz, unterscheiden grob fünf Gruppen: junge Menschen aus zerrütteten Familienverhältnissen, Frauen, die der Prostitution nachgingen, Ausreiseantragsteller:innen, politische Oppositionelle und Subkulturen wie Punks. Sie alle hatten gemeinsam, dass sie "aus der Reihe tanzten" – und genau das sollte verhindert werden.

Zur "Arbeitserziehung" nach Bitterfeld

Auch eine "Westbeziehung" konnte zum Verhängnis werden, wie im Fall von Holger Rossmann, der in der Ausstellung dokumentiert ist. 1970 trifft er die Westdeutsche Christa Hartmann in Ostberlin. Sie verlieben sich. Er bekommt keine Besuchsgenehmigungen und auch ihr werden immer wieder Steine in den Weg gelegt, wenn sie ihren Verlobten in Ostdeutschland besuchen will. Er gibt vor, Christa Hartmann sei seine Cousine.

Der Staatssicherheit bleibt das nicht verborgen, Holger Rossmann wird exmatrikuliert. Nachdem er erkrankt und längere Zeit nicht arbeitet, wird er nach § 249 zu zwei Jahren "Arbeitserziehung" in Bitterfeld verurteilt. "Erstmal war ich in der Aluminiumhütte. Das war schon katastrophal, [..] der ganze Aluminiumstaub dort", berichtet er über die Arbeitsbedingungen. "Aber für mich war die schlimmste Zeit, als ich ins Chlor kam, Verätzungen waren an der Tagesordnung. Und dann das Quecksilber, das da überall rumfloss. Es sollte zwar weggespritzt werden, aber das gelang natürlich nicht", erzählte er 2025 in einem Interview.

Zwischen 1968, dem Jahr der Einführung des § 249, und 1989 kam es zu rund 146.000 Verurteilungen – der überwiegende Teil davon zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung. "Das ist keine Randnotiz der DDR-Geschichte. Nach dem Mauerbau wurde ein neuer 'innerer Feind' geschaffen, ein Gegenbild zur gewünschten 'sozialistischen Persönlichkeit'", erklärt Fuchslocher gegenüber der Stiftung. "Es gab die Vorstellung, dass 'arbeitsscheues Verhalten' der Beginn krimineller Karrieren sei, dass es zu einer 'sozialen Ansteckung' kommen könne und dass dieses Verhalten den Aufbau des Sozialismus insgesamt gefährde."

Der Kampf gegen "Arbeitsscheue" hat in Deutschland Tradition

Man täte dem Thema Unrecht, würde man es als rein DDR-spezifisches Phänomen behandeln. "Es gibt in Deutschland eine tief verwurzelte Glorifizierung von Arbeit", meint Fuchslocher. Damit verbunden sei "eine starke Abwehrhaltung gegen Menschen, die das daraus resultierende Arbeitsethos nicht teilen können oder wollen."

Seit dem 17. Jahrhundert existierten im deutschsprachigen Raum Arbeitshäuser. 1871 schuf das Kaiserreich mit dem § 361 eine einheitliche Rechtsnorm gegen "Arbeitsscheue", Bettler, Landstreicher und Prostituierte. Im Nationalsozialismus kulminierte diese Verfolgungslogik in der Deportation und Ermordung Tausender Menschen, die als "Asoziale" ausgesondert wurden – mit dem schwarzen Winkel in den Konzentrationslagern.

Es gibt in Deutschland eine tief verwurzelte Glorifizierung von Arbeit. Damit verbunden ist eine starke Abwehrhaltung gegen Menschen, die das daraus resultierende Arbeitsethos nicht teilen können oder wollen.

Der DDR-Asozialenparagraf reiht sich in diese lange Linie ein. Er war nicht das Ergebnis einer plötzlichen Idee der SED-Führung, sondern baute auf einer gesellschaftlichen Grundhaltung auf, die den Wert eines Menschen an seiner Produktivität und Konformität misst.

Schweigen aus Scham

Bemerkenswert an der Ausstellungsarbeit ist, was Eva Fuchslocher über den Entstehungsprozess berichtet: Bei keiner anderen Ausstellung zum DDR-Unrecht war es so schwierig, Betroffene zu finden, die bereit waren, öffentlich über ihre Erfahrungen zu sprechen.

"Es gibt nach wie vor die Vorstellung, es habe bei Verurteilungen vermeintlich 'Asozialer' in der DDR nicht die Falschen getroffen", so Fuchslocher. "Es gibt Betroffene, die nicht möchten, dass heute jemand von dieser Verurteilung weiß." Das hat mehrere Gründe: Wer nach § 249 verurteilt wurde, hatte in der Regel Stigmatisierung und Ausschluss erfahren – auch durch das soziale Umfeld. Die DDR-Führung verbreitete in Zeitungsartikeln und Spielfilmen das Bild des "Asozialen" als gesellschaftliche Gefahr. Viele Biografien sind deshalb von Scham und Schuld geprägt. Es braucht Mut, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Dazu kommt eine reale Sorge: Wenn man heute offen über eine Verurteilung wegen "asozialen Verhaltens" spricht, könnte das erneute soziale Verurteilungen nach sich ziehen. Das Etikett klebt – auch wenn sein Ursprung politisches Unrecht war.

Rehabilitierung – ein weiter, steiniger Weg

Rechtsanwalt Lasse Jacobsen, der auf DDR-Unrecht spezialisiert ist, erläuterte in der Veranstaltung, wie schwierig die rechtliche Aufarbeitung bis heute ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen, können zwar aufgehoben werden – doch "asoziales Verhalten" falle nicht automatisch darunter. Wenn in einer Verurteilung noch weitere "Delikte" enthalten waren – etwa Mietschulden – lehnten Gerichte eine Rehabilitierung häufig ab.

Bild anklicken: Link zu Video mit Interviews von Zeitzeugen | © exhibeo e. V.

Die Verfahren finden bislang fast ausschließlich schriftlich statt, auf Basis der damaligen Akten, ohne mündliche Anhörung. Wer keine Rehabilitierung erhält, hat auch keinen Anspruch auf Entschädigung oder eine sogenannte Opferrente. Es stellt erneut eine tiefe Verletzung dar, wenn auf dünner Grundlage ein bundesdeutsches Gericht Jahrzehnte nach dem Mauerfall urteilt, dass jemand damals zu Recht in Haft war.

"Für die Betroffenen wäre es sehr wichtig, die Rehabilitierung zu vereinfachen, beispielsweise indem der § 249 in den Katalog der Regeltatbestände des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufgenommen werden würde", fordert Fuchslocher. Das würde bedeuten, dass Verurteilungen nach diesem Paragrafen automatisch als politisch motiviertes Unrecht gelten – ohne mühsamen Einzelfallnachweis.

Heute geht es um "Sozialmissbrauch"

Es wäre bequem und falsch, den § 249 als historisches Ereignis abzutun. Die Debatte über Arbeitsmoral, Produktivität und "Sozialmissbrauch" ist gegenwärtiger denn je. Die Schwächsten einer Gesellschaft werden zu Sündenböcken für Probleme gemacht, die ganz andere Ursachen haben. Das Muster ist dasselbe, nur der Rahmen hat sich verändert.

"Heute gibt es keinen direkten Arbeitszwang und es geht auch niemand mehr ins Gefängnis, bloß weil er oder sie nicht arbeitet", meint Fuchslocher, "aber die Tendenzen zu Stigmatisierung und politischer Instrumentalisierung sind weiterhin vorhanden und vergiften das soziale Miteinander."

Die Ausstellung könnte aktueller kaum sein

Weil von § 249 überwiegend junge Erwachsene betroffen waren, bietet die Ausstellung viele Bezugspunkte für jüngere Generationen, die keine eigenen DDR-Erfahrungen haben. Sie kann ein Einstieg sein in die Frage, was ein diktatorisches System von einem demokratischen unterscheidet. Und sie zeigt, wie leicht es ist, Menschen auszugrenzen, wenn man sie brandmarkt und in eine Schublade steckt.

Bitte setzt euch dafür ein, dass der Wert eines Menschen nie wieder an seiner Produktivität gemessen wird.

Ziel der Ausstellung sei es, für das Thema zu sensibilisieren und einen "Beitrag zur dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskussion über den Umgang mit nach § 249 Verurteilten" anzuregen, sagt Fuchslocher, "aber auch heutige Debatten um Produktivität und Arbeitsmoral" zu hinterfragen. 

Die Ausstellung könnte angesichts der Kampagne gegen Bürgergeldempfänger:innen aktueller kaum sein.

Was bei der Ausgrenzung vermeintlich "Arbeitscheuer" auf dem Spiel steht, formulierte ein weiterer Zeitzeuge, Tim Steinwender: Seine Mutter wurde mit nur 16 Jahren als "asozial" eingestuft und von ihm, ihrem Kind, getrennt – nicht weil sie als Mutter versagt hatte, sondern weil sie nicht in das Raster des "sozialistischen Menschenbildes" passte. Jahrzehnte später las Steinwender in den Unterlagen ihre Klage: "Sie nahmen mir meinen Sohn weg." Sein Appell beim Eröffnungabend war eindringlich: "Bitte setzt euch dafür ein, dass der Wert eines Menschen nie wieder an seiner Produktivität gemessen wird."

Mehr zum Thema

Die Website zur Ausstellung: https://erziehung-durch-arbeit.de

Die Ausstellung ist noch bis zum 30. April 2026 geöffnet, täglich von 10 bis 18 Uhr. Ort: Besucherzentrum "Haus 22", Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie, Ruschestraße 103, 10365 Berlin (Der Zugang ist leider nicht barrierefrei.) Weitere Stationen sind in Planung.

Begleitveranstaltungen

  • 15. April, 16:30 Uhr: Kuratorenführungen. Um Anmeldung wird gebeten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • 22. April, 18 Uhr: "§ 249 und Kindesentzug durch die Jugendhilfe in der DDR". Mit Karsten Laudien, Projektleiter der Studie "Aufarbeitung Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945-1989", Thomas Lindenberger, mitverantwortlich für die Vorstudie, und Tim Steinwender, dem seine jugendliche Mutter weggenommen worden ist und der darüber gefoscht hat.

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