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Betriebsrätin Isabella Paape | Foto: privat
Betriebsrätin Isabella Paape | Foto: privat

Wenn Mitbestimmung stört

Wie Siemens Energy eine Betriebsratswahl beeinflusst

Gerhard Klas, Februar 2026

Was derzeit am Siemens-Energy-Standort Erlangen geschieht, ist mehr als ein arbeitsrechtlicher Einzelfall. Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Betriebsratsmitgliedern und zur Realität betrieblicher Mitbestimmung auf. Im Zentrum steht die Betriebsrätin Isabella Paape – und die gezielte Behinderung einer Betriebsratswahl.

Isabella Paape arbeitet seit 2002 bei Siemens, seit über zehn Jahren ist sie Betriebsrätin. Mitte November 2025 sprach Siemens Energy eine fristlose Kündigung gegen sie aus – ohne auch nur einen konkreten Kündigungsgrund zu nennen. Gleichzeitig erhielt sie Hausverbot, ihr Zugang zum Intranet des Betriebs wurde gesperrt. Für eine gewählte Interessenvertreterin ist das ein massiver Eingriff in die Amtsausübung.

Kündigung kurz vor der Wahl – kein Zufall

Betriebsratsmitglieder genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Er soll sicherstellen, dass sie ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Angst vor Repressionen vertreten können. Eine fristlose Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Umso schwerer wiegt, dass Siemens Energy über Wochen hinweg offenließ, worin das angeblich schwerwiegende Fehlverhalten bestanden haben soll.

Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Kündigung fällt allerdings auf: Am 3. März stehen bei Siemens Energy Betriebsratswahlen an. Isabella Paape kandidiert erneut – als Spitzenkandidatin der gewerkschaftsnahen Liste "Gemeinsam aktiv", die 2022 aus dem Stand zwei Mandate gewonnen und sich seither als glaubwürdige und kompetente Stimme im Betriebsrat profiliert hat. Unter anderem setzte sie durch, dass Leistungsentgelte überprüft und teils deutlich erhöht wurden. Viele Beschäftigte profitierten davon – der Konzern musste zahlen.

Wahlkampf unter Aufsicht

Genau dieses Engagement macht Paape in den Augen der Geschäftsführung offensichtlich zum Störfaktor. Das Hausverbot und der Entzug des Intranetzugangs verhindern einen wirksamen Wahlkampf.

Immerhin: Nach einer einstweiligen Verfügung darf Paape seit dem 15. Januar das Betriebsgelände wieder werktäglich für drei Stunden betreten, um als Kandidatin ihrer Liste Einfluss auf den Wahlkampf nehmen zu können. Vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg errang sie damit jedoch nur einen Teilerfolg. Der Zugang zum Intranet bleibt ihr weiter verwehrt. Eine erhebliche Einschränkung: Im Betrieb ist nicht einmal ein Drittel der knapp 7.000 Beschäftigten regelmäßig im Büro. Die meisten sind im Homeoffice oder weltweit im Einsatz und deshalb ohne Intranet kaum zu erreichen.

Bei ihren Werksbesuchen muss sich Isabella Paape wie eine Schwerverbrecherin vorkommen. Auf dem Firmengelände begleitet sie uniformiertes Sicherheitspersonal, das Gespräche mithört und selbst bei Toilettengängen in unmittelbarer Nähe bleibt. Das Unternehmen spricht von einer üblichen Regelung für "externen Besuch".

SharepicSEIsabellaUniformSharepic work watchPaape berichtet, viele Kolleginnen und Kollegen zeigten sich solidarisch und erzählten bei ihren Besuchen von Arbeitsverdichtung, Überstunden und permanenten Umstrukturierungen. Gleichzeitig schreckt die Überwachung nicht wenige davon ab, offen über die Situation im Betrieb zu sprechen.

Absurde Kündigungsgründe

In einem zweiten Eilverfahren, das am 23. Januar verhandelt wurde, beantragte Isabella Paape, dass sie trotz der Kündigung ihr Amt als Betriebsrätin ausüben darf. Ihre Begründung: Siemens Energy habe bisher keinen Kündigungsgrund genannt. Dadurch sei die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt und auch das verhängte Hausverbot unhaltbar, das sie an der Amtsausübung hindere.

Vor dem Arbeitsgericht musste sich Siemens Energy nun erstmals zu den Kündigungsgründen äußern: Paape habe bei ihrer Absage einer Informationsveranstaltung, die das Unternehmen untersagt hatte, das Ansehen des Arbeitgebers beschädigt. Sie soll seine Begründung für das Verbot nicht ausreichend kommuniziert haben. 

Was war geschehen? Das Unternehmen hatte Ende Oktober eine von Isabella Paape geplante Informationsveranstaltung über eine firmeninterne Vereinbarung zur Betriebsrente untersagt. Nach Auffassung des Unternehmens dürfe nur der Arbeitgeber die Belegschaft über Betriebsvereinbarungen informieren. Daraufhin sagte Paape die Veranstaltung im Firmen-Intranet ab – obwohl das Betriebsverfassungsgesetz das Informationsrecht von Betriebsräten keineswegs auf Betriebsversammlungen oder Aushänge am Schwarzen Brett beschränkt. Im Gegenteil: Betriebsräte dürfen die Belegschaft ausdrücklich über Vereinbarungen informieren, die sie mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben.

Und dann wird es richtig kafkaesk: Sie habe, so ein weiterer Vorwurf vor Gericht, außerdem mindestens einem Beschäftigten die Verbotsbegründung des Arbeitgebers wortwörtlich mitgeteilt. Der Mitarbeiter habe sich daraufhin mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewandt. Durch das Weitergeben einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.

Gericht zweifelt…

Der Vorsitzende Richter äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Übliche Gründe für fristlose Entlassungen – wie etwa Diebstahl oder körperliche Angriffe auf Kolleg:innen oder Vorgesetzte – lägen hier nicht vor.

Kritisch bewertete der Richter auch das Verhalten des Betriebsrats. Dieser habe der fristlosen Kündigung offenbar innerhalb eines Tages, also ohne angemessene Prüfung, zugestimmt und möglicherweise auch die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein "Ruhmesblatt" sei das nicht.

Insgesamt befand der Richter, der Ausgang des Verfahrens sei "mehr als offen".

…greift aber nicht ein

Dennoch seien diese Zweifel nicht weitreichend genug, um dem Hauptsacheverfahren vorzugreifen. Mit dieser Begründung gab das Gericht dem Antrag von Isabella Paape auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit vorerst nicht statt.

"Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden", sagt Marc-Oliver Schulze, der Rechtsanwalt von Paape. "Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und so missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten. Das kann nicht sein.“

Mitglieder der Liste "Gemeinsam aktiv" | Foto: privat

Betriebsrat gegen eigenes Mitglied

Besonders bitter ist die Rolle des Betriebsrats. Während ein erster Kündigungsversuch im Sommer nicht weiterverfolgt wurde, nachdem der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hatte, wurde die zweite Kündigung im November durchgewunken.

Dieses Verhalten erinnert an die Praxis sogenannter "gelber Betriebsräte". Sie folgen willfährig den Interessen des Managements und scheuen sich, als unabhängige Interessenvertretung der Beschäftigten zu agieren. Dass ein Betriebsrat die Kündigung eines eigenen Mitglieds billigt und sein Vorgehen nicht transparent macht, gilt unter Gewerkschafter:innen zu Recht als unsolidarisch und rechtlich fragwürdig.

Analogie zum "Fall BMW" in Berlin

Der Fall erinnert an frühere Auseinandersetzungen um Betriebsratsmobbing. In den 1980er-Jahren sorgte insbesondere der "Fall BMW" bundesweit für Schlagzeilen. Wie heute bei Siemens Energy griff auch damals ein renommiertes Unternehmen in Betriebsratswahlen ein und überzog engagierte Betriebsräte mit Kündigungen. Auch hier stimmte der Betriebsrat zu. Am Ende verlor BMW den Machtkampf – auch dank der Öffentlichkeitsarbeit eines Solidaritätskomitees.

Dessen Sprecher war der Politikwissenschaftler Bodo Zeuner, der sich als einer der ersten in Deutschland mit dem Thema "Arbeitsunrecht" beschäftigte. Erster Sekretär des Komitees war Frank Steger, eine der ehrenamtlich Aktiven die Gewerkschafterin Constanze Lindemann. Später gehörten alle drei – neben dem von BMW gekündigten Betriebsrat Peter Vollmer – dem Vorstand der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt an; Steger bis heute.

Solidarität zeigt Wirkung

Unmittelbar nach der Kündigung starteten Kollegen von Siemens Energy eine Petition mit dem Ziel, die Kündigung rückgängig zu machen und Paape die Teilnahme an den bevorstehenden Betriebsratswahlen zu ermöglichen.

Als erste Gewerkschaft verurteilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Kündigung bereits Ende November öffentlich. Der DGB Region Mittelfranken folgte Anfang Dezember. Weil "wichtige Mitbestimmungsprozesse nicht korrekt umgesetzt" worden seien, fordert er: "Die fristlose Kündigung von Isabella Paape muss unverzüglich zurückgenommen werden." 

Mitte Dezember zog die IG Metall Erlangen nach. Nach einem einstimmigen Beschluss der Delegiertenversammlung fordert sie die "Beteiligten nachdrücklich dazu auf, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten" und "Mitbestimmungsrechte zu achten". In einer Solidaritätsbekundung von Ende Januar teilt die IG Metall mit, dass sie Isabella Paape "Rechtschutz ebenso gewährt wie die Zahlung einer Gemaßregelten-Unterstützung".

Solange Betriebsratsbehinderung kein Offizialdelikt ist, bleibt Mitbestimmung angreifbar.

Bleibt zu hoffen, dass die Solidarität mit Isabella Paape ähnliche Früchte trägt wie im Fall der BMW-Gewerkschafter in Berlin. Ohne öffentlichen Druck und gewerkschaftliche Unterstützung bleiben engagierte Betriebsräte oft schutzlos.

Der Fall Paape zeigt deutlich, wo das Betriebsverfassungsgesetz an seine Grenzen stößt. Arbeitgeber können mit Kündigungen und Hausverboten Fakten schaffen, lange bevor Gerichte in der Hauptsache entscheiden. Es wird Zeit, diese Lücke zu schließen – etwa indem Betriebsratsmobbing strafrechtlich konsequent verfolgt wird. Solange Betriebsratsbehinderung kein Offizialdelikt ist, bleibt Mitbestimmung angreifbar.

Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Dabei geht es nicht nur um die demokratischen Rechte einer für den Arbeitgeber unbequemen Betriebsrätin. Der Streit entscheidet auch darüber, wie unabhängig und konfliktbereit betriebliche Interessenvertretungen in Deutschland künftig sein werden.

Weitere Informationen

Ausführliches und aktuell gehaltenes Dossier von labournet.de: Betriebsrätin Isabella Paape von Siemens Energy in Erlangen fristlos entlassen – Protest auch gegen Behinderung der BR-Kandidatur

"Macht und Recht im Betrieb | Der Fall BMW-Berlin", erschienen im Verlag Die Buchmacherei. Das Buch dokumentiert die mehrjährige Auseinandersetzung um die Kündigung von IG Metall-Betriebsräten.

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