Stifterdarlehen

Wie Sie uns unterstützen, Ihr Geld aber zurückbekommen

Mit einem zinslosen Darlehen unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung, bekommen Ihr Geld aber in voller Höhe zurück. Ihr Geld legen wir nach ethisch-nachhaltigen Kriterien an und fördern mit den Erträgen Aktivitäten und Projekte für eine menschenwürdige Arbeitswelt.

Sie schließen mit der Stiftung einen Darlehensvertrag ab. Sie bestimmen die Laufzeit: entweder auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen oder befristet, zum Beispiel für fünf Jahre.

Das Darlehen ist tilgungsfrei. Die vollständige Rückzahlung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Kündigung nach der vereinbarten Kündigungsfrist.

Damit Ihr Stifterdarlehen eine spürbare Wirkung entfalten kann, empfehlen wir einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro oder mehr.

Nein, Stifterdarlehen sind nicht steuerabzugsfähig. Die Erträge, die aus dem Darlehen erzielt werden, sind steuerfrei. Sie entrichten dafür keine Abgeltungssteuer. 

Wenn Sie Ihr Darlehen nach Laufzeitende in eine Spende oder eine Zustiftung umwandeln, können Sie den Geldbetrag  auch steuermindernd geltend machen.

Ihr Darlehen können Sie in eine Spende oder Zustiftung umwidmen. Das können Sie auch per Testament verfügen.

Melden Sie sich bei uns per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten dann den Entwurf für den Darlehensvertrag.

Nach der Vertragsunterzeichnung durch Sie und die Stiftung überweisen Sie das Darlehen mit dem Verwendungszweck "Darlehen" auf unser Konto bei der Berliner Volksbank

IBAN DE15 1009 0000 5664 1420 09
BIC BEVODEBB (bei Überweisungen aus dem Ausland).


Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Frank Steger. Sie erreichen ihn über unser Stiftungsbüro, Telefon (0 30) 8 20 97-3 28, oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.