Regelwerke neben der Satzung

Unsere Richtlinien für die Stiftungsarbeit

Neben der Satzung hat die Stiftung weitere Regelwerke. Für einzelne Aufgabenbereiche gibt das Kuratorium dem Vorstand Richtlinien für seine Tätigkeit, so für die Förderpraxis und die Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Die Vergütung des Vorstands ist ebenfalls in einer Richtlinie geregelt. 

Die Richtlinien gelten auch für die vom Vorstand treuhänderisch verwaltete Stiftung Menschenwürde und Kommunikation in der Arbeitswelt.

Richtlinien zur Förderpraxis

Vom 1. November 2014, zuletzt geändert am 8. Mai 2021

1. Stiftungsrechtliche Grundlagen

Maßgeblich für die Arbeit der Stiftungen und damit für ihre Fördertätigkeit sind die Satzungen der Stiftungen und der historische Wille des Stifters zum jeweiligen Zeitpunkt der Stiftungsgründung.

Zweck der Stiftung M&A ist nach der Satzung

"die Förderung der Erziehung, Berufs- und Volksbildung im Bereich der Arbeitswelt. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Informationsverbreitung und den Informationsaustausch über die 

  • Humanisierung der Arbeit,
  • Ökologie bei Produktion und Entsorgung,
  • Entwicklung und Herstellung umweltverträglicher und gesellschaftlich nützlicher Produkte,
  • Demokratie und Mitbestimmung für abhängig Beschäftigte und
  • Verwirklichung gleicher und gerechter Arbeitsteilung nach Geschlecht und/oder Nationalität. 

Die Informationsverbreitung und der Informationsaustausch erfolgen in Seminaren, Veranstaltungen, durch Veröffentlichungen und die Herausgabe von Informationsmaterialien."

Zweck der Stiftung M&K ist nach der Satzung

"die Förderung der politischen Bildung, und zwar auf nationaler wie internationaler Ebene, unter besonderer Berücksichtigung betrieblicher und sozialpolitischer Aspekte: 

  • die Förderung des Verständnisses für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und der Diskussion über die Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaftspolitik nach sozialen, demokratischen, ökologischen und feministischen Grundsätzen,
  • die Förderung von nationalem und internationalem Informationsaustausch und gemeinsamen Lernprozessen. 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 

  • die Informationsverbreitung und den Informationsaustausch über das Internet und andere Medien. Dazu gehört auch die Internet-Homepage labournet.de.
  • den nationalen und internationalen Informationsaustausch zwischen den Menschen, Initiativen, Institutionen und Organisationen, deren Arbeit dem Zweck der Stiftung gewidmet ist bzw. diesem Zweck nahesteht."

2. Profil der Stiftungen

Vision der Stiftungen M&A und M&K ist eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung. Die Stiftungen treten ein für Menschenwürde und Demokratie in der Arbeitswelt, freie gewerkschaftliche Betätigung, gute Arbeitsbedingungen, gleiche Rechte aller Arbeitenden und für den sozialen und ökologischen Umbau der gesellschaftlich notwendigen Arbeit.

Zentrale programmatische Begriffe für die Fördertätigkeit der Stiftungen sind "Arbeitswelt", "Menschenwürde" und "Öffentlichkeit".

  • "Arbeitswelt" – Arbeit, insbesondere die Erwerbsarbeit, ist ein für das Glück und die Selbstbestimmung, die Freiheit und die Rechte der Menschen zentraler Lebensbereich. Zugleich ist die Würde des Menschen in der „Welt der Arbeit“ durch Ausbeutung und Ungleichheit, Herrschaft und Unterdrückung ständig bedroht. Die Stiftungen fördern Aktivitäten, die zum Ziel haben, Selbsttätigkeit und Selbstorganisation von auf abhängige Arbeit angewiesenen Menschen zu ermutigen und zu stärken, auch solchen, die erwerbslos oder als Solo-Selbstständige tätig sind. Die Stiftungen fassen den Begriff „Arbeitswelt“ weit. Arbeitslosenprojekte zählen ebenso dazu wie Projekte zur Verbesserung der Situation von Menschen, die nicht den Status von Beschäftigten haben, sondern informell arbeiten (wie zum Beispiel Prostituierte in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli 2017).
  • "Menschenwürde" – Menschenwürde verstehen die Stiftungen als einen unteilbaren und universell geltenden Anspruch jedes Menschen und zugleich als fortwährenden politischen Auftrag. Die Stiftungen unterstützen solidarische Gegenwehr und alternative Formen ökonomischer und politischer Selbstorganisation gegen Angriffe auf die Menschenwürde der abhängig Arbeitenden auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene. Die Globalisierung der kapitalistischen Ökonomie hat die Transnationalisierung von Solidarität der abhängig Arbeitenden besonders dringlich gemacht, weshalb die Stiftungen Projekten, die den Austausch von abhängig Beschäftigten über die Ländergrenzen hinweg zum Ziel haben, besonderes Gewicht beimessen.
  • "Öffentlichkeit" – Die Stiftungen fördern Kommunikation, Diskurs, Streit und Bildung über arbeitsweltbezogene Themen. Im Zentrum der Berufs- und Volksbildung, die die Stiftungen durch Projekte fördern, stehen die abhängig, selbstständig oder informell Arbeitenden. Die Stiftungen wollen deren Lebens- und Arbeitssituation zu einem öffentlichen Thema machen. Die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches hat deshalb zur Auflage, dass die Projektverantwortlichen eine explizite Öffentlichkeitsarbeit leisten und über die Inhalte ihrer Treffen und Veranstaltungen möglichst breit informieren. Auch bei der Förderung der Informationsverbreitung durch Print-, Film-, Theater-, Musik-, Kunst- oder Onlineprojekte geht es darum, dass die Macher*innen mit oder um ihre medialen Projekte die öffentliche Debatte über die darin behandelten Themen organisieren. Ebenso fördern die Stiftungen die Publikation von Forschungsergebnissen nur, soweit damit Diskurse in den arbeitsweltrelevanten Öffentlichkeiten wie Bildungsstätten, Gewerkschaften, betriebliche Interessenvertretungen, Verbände, Fachpresse oder Arbeitsgerichte vorangebracht werden sollen.

Für die Fördertätigkeit der Stiftungen heißt das:

  • Projekte der Stiftungen müssen stets einen inhaltlichen Bezug zur Arbeitswelt haben,
  • der Förderung der Menschenwürde dienen und
  • auf die Herstellung von Öffentlichkeit zielen.

3. Grundsätze und Schwerpunkte der Fördertätigkeit

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Ob und in welchem Umfang Projektvorhaben von den Stiftungen gefördert werden, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

Erstens: Die Stiftungen fördern bevorzugt Projekte mit einer herrschafts- und gesellschaftskritischen Ausrichtung.

Zweitens: Förderfähig sind dabei vor allem Projekte, die persönliche Begegnungen und den Austausch von sozialen Erfahrungen von abhängig, selbstständig oder informell Beschäftigten ermöglichen und stärken.

Drittens: Gefördert werden vornehmlich Projekte, die auf öffentliche Wahrnehmung und Wirkung zielen und dafür überzeugende Maßnahmen vorsehen.

Viertens: Die Stiftungen fördern insbesondere Aktivitäten und Projekte von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, die keinen oder nur einen begrenzten Zugang zu finanziellen Mitteln haben.

Die Stiftungen setzen im Rahmen der genannten Grundsätze folgende Förderschwerpunkte:

  • Gewerkschaftsrechte stärken, Arbeitsunrecht und Diskriminierung im Betrieb bekämpfen, Arbeit und Unternehmen demokratisieren, Aktivitäten „Solidarischer Ökonomie“ und Arbeiter*innenselbstverwaltung unterstützen,
  • Lohndumping und prekäre Arbeit wie Leiharbeit, Werkvertragsarbeit und Subunternehmertum, sachgrundlose Befristungen oder Scheinselbstständigkeit stoppen, gute Löhne und Arbeitsbedingungen erkämpfen, insbesondere im Bereich gering geschätzter, schwerer, aber gesellschaftlich unverzichtbarer Arbeit,
  • Arbeitszeit verkürzen, Arbeit umverteilen, Zeitwohlstand für alle erhöhen,
  • Öffentliche Güter und Dienstleistungen, Daseinsvorsorge und soziale Sicherungssysteme erhalten und ausbauen,
  • Standortkonkurrenz in der globalen Arbeitsteilung zurückdrängen, internationale Solidarität und Kooperation fördern,
  • Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferketten achten, Zwangsarbeit und Kinderarbeit bekämpfen, Produktion und Dienstleistungen weltweit sozial und ökologisch umgestalten.

Die Fördertätigkeit ist nicht auf die finanzielle Förderung von Projekten Dritter beschränkt. Die Stiftungen können auch mit eigenen Vorhaben und Initiativen operativ tätig werden – insbesondere dann, wenn Gewerkschaften, Parteien und andere zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige arbeitsweltbezogene Themen oder Konflikte außer Acht lassen.

4. Volumen der jährlichen Fördermittel

Das jährliche Fördervolumen ist vor allem von der Ertragslage abhängig. Das heißt, für die Stiftungszwecke kann die Stiftung M&A neben Spenden grundsätzlich nur Mittel bereitstellen, die sie über die Vermögensverwaltung einnimmt. Das Grundstockvermögen muss sie erhalten. Die Stiftung M&K ist eine reine Verbrauchsstiftung. Der Grundsatz der Vermögenserhaltung gilt für sie nicht; sie kann auch das Stiftungsvermögen zur Erfüllung des Stiftungszwecks einsetzen.

Das Kuratorium beschließt auf Vorschlag des Vorstands jeweils für das laufende Haushaltsjahr, in welchem Umfang – nach Abzug der Kosten für die Verwaltung – Erträge aus dem Stiftungsvermögen für die Verwirklichung des Stiftungszwecks bereitgestellt werden.

Sollte der Vorstand im Laufe des Haushaltsjahres feststellen, dass die beschlossenen Mittel für die Förderung weiterer zuwendungsfähiger Projekte nicht ausreichen und die fehlenden Haushaltsmittel nicht durch Spenden kompensiert werden können, kann der Vorstand das Verbrauchsvermögen nach § 4 Absatz 4 der Satzung, die freie Rücklage oder die Umschichtungsrücklage für die Projektförderung und damit für die Verwirklichung des Stiftungszwecks einsetzen. Der Einsatz von verbrauchbarem Vermögen, einschließlich Rücklagen, ist auf maximal 20 Prozent des Betrags beschränkt, den das Kuratorium im Haushaltsjahr aus Vermögenserträgen freigegeben hat.

5. Dauer und Umfang der Projektförderung

Die Stiftungen fördern Projekte in der Regel einmalig. Die Förderung ist nicht auf Dauer angelegt. Projekte, die eine regelmäßige Finanzierung benötigen, müssen sich nach einer Startphase von maximal drei Jahren eine anderweitige Finanzierungsperspektive suchen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Projekte nur einen geringen Förderbedarf haben.

Die Förderung für ein einzelnes Projekt beträgt maximal 10.000 Euro, bei Filmprojekten maximal 5.000 Euro.

Einzelförderungen von mehr als 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro bei Filmprojekten bedürfen der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Kuratoriums.

Antragsteller*innen, die für ein einzelnes Projekt mehr als 10.000 Euro im Jahr erhalten, werden in den Jahresberichten besonders ausgewiesen.

Die Förderung von Filmprojekten durch die Stiftung M&A ist begrenzt auf maximal ein Viertel der jährlichen Mittel, die das Kuratorium für die Projektförderung beschlossen hat.

Bei Projektanträgen, für die eine Förderung bei mehreren Stiftungen und anderen Förderern gesucht wird, übernimmt die Stiftung M&A nur einen ihrer Größe und der Bedeutung des Arbeitsweltbezugs im Antrag entsprechenden Anteil.

Antragsteller*innen, die mehrfach im Jahr Anträge für unterschiedliche Projekte stellen, erhalten in der Summe der Einzelförderungen grundsätzlich nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr.

6. Institutionelle Förderung

Neben der Projektförderung ist auch eine institutionelle Förderung möglich. Bei einer institutionellen Zuwendung fördern die Stiftungen nicht einzelne Projekte einer Organisation, sondern die Organisation selbst oder einzelne ihrer Aufgaben oder Arbeitsbereiche.

Im Bereich der Stiftung M&K erhält labournet.de eine solche Förderung, bei der Stiftung M&A TIE Internationales Bildungswerk. Für TIE stellt die Stiftung jährlich Mittel im Umfang des Ertrages aus dem Stiftungsvermögen bereit, die einer Million Euro entsprechen.

Die institutionelle Förderung ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren zu begrenzen. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand die Förderung verlängern. Institutionelle Förderungen in einem Umfang von mehr als 5.000 Euro jährlich, die nicht bereits bestehen, bedürfen der Zustimmung des oder der Vorsitzenden des Kuratoriums.

7. Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand achtet darauf, dass

  • die Antragsteller*innen gewährleisten, dass sie über die für die Umsetzung des beantragten Vorhabens erforderlichen personellen und organisatorischen Ressourcen verfügen,
  • im Ausland befindliche Antragsteller*innen den Stiftungen oder Gewährspersonen aus dem Umfeld der Stiftungen bekannt sind,
  • Antragsteller*innen, die aussichtsreiche anderweitige Förderchancen haben, versuchen, die gewünschte Förderung oder Teile davon aus anderen Quellen zu erhalten,
  • die Projekte von den Projektpartner*innen antragsgemäß umgesetzt und korrekt abgerechnet werden,
  • die Projekte eine im Sinne der Satzungen und des Profils der Stiftungen nachhaltige Wirkung erzielen.

Der Vorstand stellt die für die Antragstellung zentralen Informationen sowie einen standardisierten Projektförderantrag und ein Formular für den Projektbericht, einschließlich Belegübersicht, auf der Website der Stiftung M&A bereit.

Damit das Kuratorium seine Aufgaben gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung erfüllen kann, wird es kontinuierlich über die Vergabe der Fördermittel durch den Vorstand informiert.

Die Protokolle der Vorstandssitzungen enthalten eine Kurzbeschreibung aller im behandelten Zeitraum eingegangenen Förderanträge, die bewilligten Förderbeträge sowie alle Ablehnungen mit Begründung. Außerdem weisen sie eine Übersicht über die Summe der bis dato beschlossenen Förderzusagen und das noch vorhandene Volumen an beschlossenen Fördermitteln aus.

Die Kuratoriumsmitglieder erhalten auf Wunsch die gesamten Unterlagen zu bestimmten Anträgen. Sofern Kuratoriumsmitglieder mit Entscheidungen des Vorstands nicht einverstanden sind, teilen sie dies dem Vorstand und der oder dem Vorsitzenden des Kuratoriums schriftlich mit. Der Vorstand befasst sich mit den Einwänden in seiner nächsten Sitzung und dokumentiert das Ergebnis im Sitzungsprotokoll.

Anlagerichtlinien 

Vom 27. August 2022, zuletzt geändert am 29. April 2023

Präambel

Die Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt fördert "die Erziehung, Berufs- und Volksbildung im Bereich der Arbeitswelt". Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Informationsverbreitung und den Informationsaustausch über die Humanisierung der Arbeit, die Ökologie bei Produktion und Entsorgung, die Entwicklung und Herstellung umweltverträglicher und gesellschaftlich nützlicher Produkte, die Demokratie und Mitbestimmung für abhängig Beschäftigte und die Verwirklichung gleicher und gerechter Arbeitsteilung nach Geschlecht und/oder Nationalität. Die Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und ungebunden.

Das Grundstockvermögen ist gemäß Satzung in seinem Bestand, das heißt in seinem Nominalwert, ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks dürfen nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie Spenden und andere Zuwendungen herangezogen werden. Neben dem Grundstockvermögen verfügt die Stiftung über sonstiges Vermögen, das nicht erhalten werden muss und für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden kann. Auch Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Die Vermögensanlage der Stiftung orientiert sich eng am Stiftungszweck. In § 4 Absatz 1 der Satzung heißt es: "Bei der Vermögensanlage sollen ethische, soziale und ökologische Grundsätze berücksichtigt werden." Dahinter steckt der Gedanke, dass nicht nur die Fördertätigkeit der Stiftung, sondern auch ihre Vermögensanlage dem Stiftungszweck entsprechen muss, ihm mindestens nicht widersprechen darf.

1. Allgemeine Grundsätze

Über die Vermögensanlage entscheidet der Vorstand im Rahmen dieser Anlagerichtlinien.

Das Vermögen ist so anzulegen, dass die Liquidität für die laufenden Ausgaben der Projektförderung und der Stiftungsverwaltung jederzeit sichergestellt ist.

Es ist auf eine breite Streuung des Anlagevermögens zu achten.

Neben der Beachtung der ethischen, sozialen und ökologischen Grundsätze ist bei jeder Anlageentscheidung zu gewährleisten, dass die damit verbundenen Risiken begrenzt bleiben.

Die Stiftung ist sich bewusst, dass Anlagesicherheit und Rentabilität in einem Zielkonflikt stehen. Hohe Sicherheit geht zulasten der Rendite und mindert die Erträge, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden können. Eine hohe Rendite wiederum ist mit höheren Risiken für die Sicherheit der Anlage verbunden. Dies gilt insbesondere in Niedrigzinsphasen. Die Stiftung ist bereit, höhere Risiken einzugehen, wenn eine risikoarme Anlage zur Folge haben sollte, dass keine ausreichenden Erträge für die Arbeit der Stiftung zur Verfügung stehen.

Weil die Stiftung für ihre Fördertätigkeit auf die laufende Ausschüttung von Erträgen angewiesen ist, kommen Finanzanlagen in thesaurierende Produkte in der Regel nicht in Frage.

Investitionen erfolgen grundsätzlich im Rahmen eines ethischen und sozial-ökologischen Anlageuniversums, das durch Positiv- und Negativkriterien definiert wird (siehe ausführlicher 3. Anlageuniversum).

Die Stiftung arbeitet bevorzugt mit Banken und Kapitalanlagegesellschaften zusammen, die in ihrer Geschäftspolitik ausdrücklich ethisch und sozial-ökologisch ausgerichtet und/oder genossenschaftlich organisiert sind.

2. Anlagestrategie

Die Stiftung verwaltet ihr Vermögen grundsätzlich selbst. Im Rahmen der Eigenverwaltung kann die Stiftung geeignete Finanzdienstleister beauftragen, Teile des Stiftungsvermögens für sie zu verwalten. Soweit die Stiftung auf eine Fremdverwaltung zurückgreift, dürfen maximal 25 % des Stiftungsvermögens durch denselben Dienstleister verwaltet werden.

Die Stiftung strebt eine Rendite an, die nach Abzug der Kosten die Inflationsrate übersteigt.

Die Stiftung legt ihr Vermögen in Einzelwerten und Fonds an. Bei den Fonds achtet sie darauf, dass die jährlichen Managementkosten in einem angemessenen Verhältnis zur Rendite stehen.

Die Stiftung hat einen langfristigen Anlagehorizont. Die Vermögensanlage folgt dem „Prinzip der ruhigen Hand“. Temporäre Schwankungen des Kurswertes führen nicht zu kurzfristigen Anpassungen der Anlagestrategie und des Portfolios.

Die Stiftung wird ‒ soweit möglich ‒ jährlich Mittel aus den Vermögenserträgen in die freie Rücklage übertragen, um den inflationsbedingten Wertverlust zumindest teilweise auszugleichen.

Auch wenn die Stiftung nur den Nominalwert des Grundstockvermögens erhalten muss, weist sie in ihrer Kapitalerhaltungsrechnung auch seinen inflationsbereinigten Realwert aus. Die Stiftung strebt dauerhaft eine Werterhaltungsquote von mindestens 80 % an. Wird die Quote unterschritten, sind dem Grundstockvermögen Mittel aus dem sonstigen Vermögen zuzuführen, bis die Mindestquote erreicht ist.

3. Anlageuniversum

Investments der Stiftung sind auf ein ethisches und sozial-ökologisches Anlageuniversum begrenzt, dem ausgewählte Positiv- und Ausschlusskriterien zugrunde liegen.

Ziel der Positivkriterien der Stiftung ist es, Anforderungen zu formulieren, die den ethischen, sozialen und ökologischen Grundsätzen der Stiftung entsprechen. Sie bilden einen Filter für Investments, die die Stiftung bevorzugt. Die Ausschlusskriterien der Stiftung dagegen benennen Branchen sowie Sozial- oder Umweltstandards, die der Anlagepolitik der Stiftung widersprechen und die daher Investments der Stiftung ausschließen.

Zu den Positivkriterien gehören insbesondere

  • volle Gewerkschaftsfreiheit und uneingeschränkte Möglichkeit zur Bildung betrieblicher Interessenvertretungen,
  • gut ausgebauter Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • tarifliche Entlohnung,
  • Ausschluss von Diskriminierung nach Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischem Hintergrund, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung und Religionszugehörigkeit,
  • hohe ökologische und soziale Standards, auch im Bereich der Lieferketten,
  • nachhaltig orientierte Branchen, zum Beispiel erneuerbare Energien, ökologische Land- und Bauwirtschaft, sozialer Wohnungsmarkt,
  • genossenschaftliche und selbstverwaltete Strukturen.

Zu den Ausschlusskriterien zählen insbesondere

  • Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. gegen die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf),
  • ökologisch fragwürdige Branchen, zum Beispiel Automobilproduktion, Luftfahrt- und Schifffahrtindustrie, Bergbauindustrie, auf Chlor beruhende Chemieindustrie,
  • Herstellung von Pestiziden, Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden,
  • Umsatz mit fossilen Brennstoffen,
  • Produktion von Rüstungsgütern,
  • Umsatz mit Massentierhaltung,
  • Atomkraft,
  • Korruption, Bestechung
  • Steuerflucht oder Steuerbetrug, insbesondere Beteiligung an Cum cum- und Cum ex-Geschäften,
  • Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge,
  • sogenannte Mikrokredite,
  • Spekulation mit Währungen, Rohstoffen und Nahrungsmitteln.

4. Portfolio

Der Wert des Portfolios wird auf Basis des Einkaufswerts (Buchwert) ausgewiesen. Neben dem Buchwert wird in der Vermögensübersicht der Kurswert der Anlagen zum Jahresende dokumentiert.

Einzelanlagen sollen 10 % des Gesamtwerts des Portfolios nicht überschreiten.

Zulässige Anlageklassen sind:

  1. Spar-, Sicht- und Termineinlagen bei Instituten, die einer Sicherungseinrichtung privater Banken, der Sparkassen oder der Volks- und Raiffeisenbanken angehören,
  2. Festverzinsliche Wertpapiere von in- und ausländischen Banken, Körperschaften oder Unternehmen mit einer Bonität im Investment Grade-Bereich (das heißt etwa Standard & Poor‘s-Rating mindestens BBB-, Moody‘s-Rating mindestens Baa3),
  3. Börsengehandelte Aktien, Zertifikate auf Aktienindizes (jeweils nur bei Fremdverwaltung zulässig) und Aktienfonds,
  4. Direktimmobilien in Europa und Immobilienfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind,
  5. Darlehen,
  6. Beteiligungen mit dem Zweck der langfristigen Vermögensanlage,
  7. Alternative Anlagen und Private Equity (nur in Fremdverwaltung zulässig).

Die Laufzeiten der Anlagen sollen einen kurzfristigen (2 bis 4 Jahre), mittelfristigen (5 bis 9 Jahre) und langfristigen Zeithorizont (10 bis 25 Jahre) abdecken. Die Fälligkeiten sollten möglichst ausgewogen sein. Aktien- und Immobilienfonds werden mit einer mittelfristigen bis langfristigen Perspektive gehalten.

Die einzelnen Anlagen werden in der Vermögensübersicht verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Die Risikoklassen reichen von Risikoklasse 1 bis Risikoklasse 5. Das gilt auch, wenn einzelnen Banken die von ihnen vertriebenen Anlagen sieben verschiedenen Risikoklassen zuordnen.

Die Zuordnung zu einer Risikoklasse hängt nicht allein vom Anlageinstrument ab, sondern ist das Ergebnis einer Gesamtbeurteilung der einzelnen Risikofaktoren. So können Unternehmensanleihen, Beteiligungen und auch Darlehen zum Beispiel sowohl der Risikoklasse 3, 4 oder 5 angehören, je nach Bonität, Absicherung oder Marktposition des Unternehmens.

Die Risikoklassen sollen dabei die in der Tabelle jeweilig zugewiesenen Maximalanteile am Portfolio nicht überschreiten.

Risikoklasse

Maximum

Risikoklasse 1: sicherheitsorientiert
Kontobestände, Termingelder, Sparbriefe

30 %

Risikoklasse 2: konservativ
Staatsanleihen und Rentenanlagen hoher Bonität

30 %

Risikoklasse 3: ertragsorientiert
Immobilien (Direktimmobilien in Europa, Immobilienfonds), börsengehandelte Aktienfonds, Genossenschaftsanteile, Darlehen

100 %

Risikoklasse 4: risikobereit
Unternehmensanleihen, Aktien (in Fremdverwaltung), Beteiligungen,
Darlehen

50 %

Risikoklasse 5: spekulativ
Aktien (in Fremdverwaltung), Unternehmensanleihen und Beteiligungen
geringer Bonität

10 %


Die tatsächlichen prozentualen Anteile der einzelnen Risikoklassen am Gesamtportfolio zum Jahresende werden in einer gesonderten Übersicht im Jahresbericht ausgewiesen.

Neben der Risikodiversifizierung achtet die Stiftung darauf, die Anlagen auf verschiedene Emittenten und Branchen zu streuen, um ein „Klumpenrisiko“ zu vermeiden.

5. Anlageausschuss 

Der Vorstand richtet für die Dauer seiner Amtszeit einen Anlageausschuss ein. Der Anlageausschuss berät den Vorstand bei der Bewirtschaftung des Vermögens der Stiftung und gibt ihm Empfehlungen für die Anlagestrategie, die Zusammensetzung des Portfolios und für einzelne Anlageentscheidungen. Dem Anlageausschuss gehören der oder die Vorstandsvorsitzende, ersatzweise ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied, und bis zu vier sachkundige Personen an.

Der Ausschuss kommt bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, zusammen. Der Vorstandsvorsitzende, ersatzweise das vom Vorstand bestimmte Vorstandsmitglied, beruft die Sitzungen des Anlageausschusses ein und leitet sie. Er oder sie führt das Protokoll.

Die sachkundigen Mitglieder des Ausschusses haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen. Für die Teilnahme an Sitzungen erhalten sie eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung legt der Vorstand fest.

6. Transparenz und Kontrolle

Alle Entscheidungen zur Vermögensanlage müssen vom Vorstand hinsichtlich der Ziele Sicherheit, Liquidität, Rendite und Einhaltung der ethischen, sozialen und ökologischen Grundsätze zeitnah und für das Kuratorium nachvollziehbar dokumentiert werden. Dabei ist jeweils auch festzuhalten, ob die Anlagerichtlinien eingehalten wurden und gegebenenfalls zu begründen, weshalb der Vorstand davon abgewichen ist.

Die Dokumentation erfolgt durch die Protokolle der Vorstandssitzungen.

Der Vorstand entscheidet jährlich, nach Konsultation des Anlageausschusses, ob die Anlagestrategie und das Portfolio angepasst werden müssen.

Das Kuratorium kann jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Vermögensanlage verlangen.

Der Vorstand erstattet dem Kuratorium in seiner Jahressitzung umfassend Bericht über die Vermögensanlage. Er legt dazu einen detaillierten Jahresbericht und den Jahresabschluss vor.

Die Wirtschaftsprüfung umfasst auch die Einhaltung der Anlagerichtlinien der Stiftung.

Die Stiftung veröffentlicht ihr Portfolio sowie ihre Anlagerichtlinien auf der Internetseite der Stiftung.

Die Anlagerichtlinien können jederzeit durch Beschluss des Kuratoriums geändert werden.

7. Inkrafttreten

Diese Richtlinien und ihre jeweiligen Änderungen treten mit dem Tag ihres Beschlusses in Kraft.

Bei Inkrafttreten bestehende abweichende Geldanlagen sind anzupassen, sobald dies ohne wirtschaftliche Einbußen, die in keinem Verhältnis zu den bestehenden Risiken oder zu dem Gewicht des Verstoßes gegen die Grundsätze nach diesen Richtlinien stehen, möglich ist.

Richtlinie zur Vergütung des Vorstands gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung

Vom 5. Mai 2013

  1. Mitglieder des Vorstands erhalten eine Vergütung als Entschädigung für den mit der Vorstandstätigkeit verbundenen Zeitaufwand und Arbeitseinsatz.
  2. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende pauschal 890 Euro monatlich, für die weiteren Vorstandsmitglieder pauschal 165 Euro monatlich.
  3. Die Vergütung wird entsprechend den Entgeltvereinbarungen im Bereich des TvöD angepasst.

Ihre Unterstützung zählt

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Sie wollen die Arbeit der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt unterstützen? 

Durch einmalige oder wiederkehrende Spenden können Sie die Stiftung dabei unterstützen, mehr Projekte und Aktivitäten für eine menschenwürdige Arbeitswelt zu finanzieren. Ihre Spende fließt direkt in die laufende Projektförderung. 

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Spenden

Mit einer Zustiftung vergrößern Sie das Vermögen der Stiftung – und bescheren ihr damit Erträge, die Jahr für Jahr in förderfähige Aktivitäten und Projekte fließen können. Sie werden selber zum Stifter oder zur Stifterin. 

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Zustiften.

 

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Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an unseren Vorsitzenden Frank Steger. Sie erreichen ihn über unser Stiftungsbüro, Telefon (0 30) 8 20 97-3 28, oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Logo/Banner zum Download

Wer von unserer Stiftung eine Zuwendung erhält, verpflichtet sich für das geförderte Projekt in Publikationen und auf Websites an geeigneter Stelle einen Hinweis über die Förderung zu veröffentlichen. Dafür ist das Logo oder ein Banner der Stiftung zu verwenden. Bei Websites ist zusätzlich das Logo oder gewählte Banner der Stiftung zur Startseite der Stiftung (https://www.stiftungmunda.de) zu verlinken.

Zu diesem Zweck finden Sie hier das Logo und die Banner in verschiedenen Formaten zum Download. Die jeweilige Datei befindet sich in einem Zip-Ordner, den Sie zunächst auf Ihrer Festplatte speichern und anschließend entpacken müssen.

Windows: Um den Ordner zu entzippen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf diesen und wählen „Alle extrahieren“ aus. Geben Sie dann einen Speicherort an.

Windows 10 öffnet (je nach Einstellung) nach einem Klick auf den zip-Ordner ein Tool zum Entpacken. Klicken Sie hier auf "Alle extrahieren".

Auf dem Mac reicht ein Doppelklick und der entpackte Ordner wird erstellt.

Für Publikationen eignen sich besonders die jpg- und eps-Formate. Für Websites empfehlen wir das png-Format. Das png-Format verfügt über einen transparenten Hintergrund.

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie ein anderes Format?

Dann wenden Sie sich bitte an Christine Ziegler in unserem Stiftungsbüro. Sie erreichen sie zu den Bürozeiten über unsere Telefonnummer (0 30) 8 20 97-3 28 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Logo 


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Banner hoch


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Banner quer 


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Geförderte Projekte 2018

180.000 Euro für Menschenwürde in der Arbeitswelt

Im Jahr 2018 hat unsere Stiftung für 62 Projekte Fördergelder in Höhe von insgesamt 179.603,55 Euro bewilligt. Die durchschnittliche Bewilligung betrug 2.896,83 Euro.

Im Einzelnen wurden folgende Projekte gefördert:

 

Nr.
Antragsteller
Projekt-Kurztitel
Zusage
Zwecke1
1517
Who cares about us?
Für den Wandel sorgen!
4.000,00 €
3,5
1518
Die Arbeit des Körpers – Eine kritische Arbeitsgeschichte
1.750,00 €
1,5
1519
Politische Tour de France: La France insoumise?
4.430,00 €
4
1520
„in arbeit", Teil 4-6 Finanzierung der Untertitelung"
3.200,00 €
1,4,5
1521
Rundreise: Amazon-Arbeiter*innen
1.000,00 €
1,4
1522
Rediscovering Autonomous Care
2.500,00 €
1,4
1523
Ausstellung: Gold ohne Glanz
3.000,00 €
3,4,5
1524
Solidaritätsdelegation aus Griechenland in Deutschland
2.600,00 €
1,2,4,5
1527
Griechenland zwischen Sparverordnungen und Sozialprotesten
2.125,00 €
1,2,4,5
1528
Gewerkschaften neu erfinden oder nur erneuern?
3.020,00 €
4
1529
Südfrankreich und die Transformation der Arbeits- und Lebenswelten
1.710,00 €
4
1530
Der proletarische Mai 1968 in Europa – Letztes Gefecht der Klasse?
880,00 €
1,4,5
1531
Globalizando la dignidad
2.600,00 €
1,4
1532
29. Bundesweites TischlerInnen* treffen
6.509,00 €
1,2,4,5
1533
Radtour „Ideen erfahren 2018“
3.400,00 €
1,2
1537
Straßenfest „Solidarische Nachbarschaft“
1.500,00 €
4
1539
René Kluge
Betriebsräte 1918 bis 2018 –Zwischen Revolution, Wirtschaftsdemokratie und Korporatismus
1.600,00 €
4
1541
Karsten Weber
4.450,00 €
1,4
1542
Agnieszka Mróz
Kampagne zur Unterstützung von Amazon-Arbeiter*innen in Poznan
7.200,00 €
1,4,5
1543
Griechenland im Spannungsfeld zwischen Sparverordnungen und Sozialprotesten. Eine Reise.
2.700,00 €
1,2,5
1544
Deutsch-Argentinisches Protestbündnis G20
4.960,00 €
1,4
1545
Aufstocker – Zum Problem der Einkommensanrechnung bei Hartz IV
1.300,00 €
1,5
1546
100 Jahre unvollendete Revolution – Erklärung und Kundgebung
3.950,00 €
4
1549
Gewerkschaft und Arbeiterbewegung in der Türkei
4.700,00 €
1,4
1550
Deutsch-griechischer Austausch von Gesundheitsarbeiter*innen
3.090,50 €
1,4,5
1551
Judyta Klimkiewicz
Besuch einer Konferenz in Brüssel zum Thema Arbeitszeitverkürzung
256,05 €
1
1552
Aidan Harper
Besuch einer Konferenz in Brüssel zum Thema Arbeitszeitverkürzung
367,00 €
1
1553
Relaunch LabourNet Germany
7.500,00 €
1,4,5
1554
Fremdsprachige Broschüre zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
8.931,00 €
4,5
1555
Mirko Broll
Manos Hadjidakis „Papiermond" – Konzert für Ellinko.
1.003,00 €
1,4,5
1557
Veranstaltungsreihe Frauen*streik Berlin
3.000,00 €
4,5
1547
Jens Beckmann
1.387,00 €
1,3,4
1559
Für den Wandel sorgen! Bundesweite Care-Konferenz
4.000,00 €
4,5
1560
Onlinearchiv: Streik und soziale Proteste in Ostdeutschland zwischen 1990 und 1994
400,00 €
4
1561
Lafarge: Verdacht der Beihilfe zu schwersten Verbrechen in Syrien
8.000,00 €
1,5
1562- 1578
17 Projekte in den Netzwerken VidaViva, ExChains Bekleidung und Orangensaft, Rail sans Frontière und Suchbewegungen
30.600,00 €
1,2,4,5

1Stiftungszwecke

Informationsverbreitung und der Informationsaustausch über die

1 = Humanisierung der Arbeit
2 = Ökologie bei Produktion und Entsorgung
3 = Entwicklung und Herstellung umweltverträglicher und gesellschaftlich nützlicher Produkte
4 = Demokratie und Mitbestimmung für abhängig Beschäftigte
5 = Verwirklichung gleicher und gerechter Arbeitsteilung nach Geschlecht und/oder Nationalität

 

Geförderte Projekte 2023

Geförderte Projekte 2022

Geförderte Projekte 2021

Geförderte Projekte 2020

Geförderte Projekte 2019

Geförderte Projekte 2018 

Geförderte Projekte 2017

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